Fachanwaltskanzlei Beate Grauel
- Familienrechtskanzlei mit Empathie -
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Scheidung online

einvernehmliche Online-Scheidung

einfach unkompliziert preiswert schnell

 Wann ist eine einvernehmliche Online-Scheidung das Richtige für Sie


  • Sie leben seit fast einem Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt und möchten unkompliziert und preiswert geschieden werden.
  • Sie möchten nichts von Ihrem Ehepartner und er/sie nichts von Ihnen oder
  • Es gibt keine strittigen Punkte mehr, da Sie sich über alles verständigt haben oder
  • Sie haben sich zwar mit Ihrem Ehepartner über alle Fragen zur Trennung geeinigt, aber benötigen Hilfe bei der juristischen Umsetzung.
  • Ihnen fehlt die Zeit, einen Anwalt aufzusuchen.
  • Sie möchten alles möglichest schnell und online abwickeln.
  • Sie erwarten eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Scheidungsantrags.
  • Sie wollen Geld sparen.
 

einvernehmliche Scheidung - so geht es

Die Scheidung kann nur durch einem Rechtsanwalt eingereicht werden (Anwaltszwang). Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht aber ein einziger Anwalt aus, der den antragstellenden Ehegatten vertritt. Der andere Ehegatte, der der Scheidung zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt. Dadurch kann man schon mal viel Kosten sparen.

online-Scheidung - so geht es

Sie brauchen nicht erst bei einem Rechtsanwalt, einen Termin zu vereinbaren. Es ist nicht erforderlich, die Kanzlei für Beratungsgespräche persönlich aufzusuchen. Die gesamte Komunikation erfolgt online, per mail oder telefonisch.
DIES SPART ZEIT UND GELD.
Sie füllen das Formular zum Scheidungsantrag mit Ihren Daten aus. Wir senden Ihnen umgehend eine Vollmacht und einen Auftrag zu, den Sie uns unterschrieben zurücksenden. Für den Scheidungsantrag benötigen wir die Eheurkunde und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder in Kopie.
Wenn wir Ihre Unterlagen haben, werden wir sie prüfen und uns UMGEHEND AN SIE WENDEN, wenn noch etwas fehlt.
Wenn Sie die Verfahrenskosten nicht tragen können, füllen Sie das Formular mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aus und schicken es uns unterschrieben mit Anlagen zurück.
Den Versorgungsgausgleich -  die Verteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten -  führt das Gericht bei  Einreichung der Scheidung vo
namtswegen durch. Dafür benötigt es die Rentenauskünfte von beiden Eheleuten. Um das Verfahren noch mehr zu beschleunigen, sollten Sie uns das ausgefüllte Formular zum Versorgungsausgleich zusenden.
Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und beantragen umgehend für Sie die Scheidung beim zuständigen Amtsgericht.
Das Gericht wird für das Versorgungsausgleichsverfahren die Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen.
Sobald die Auskünfte vorliegen, kann der Scheidungstermin stattfinden.
Alternativ können Sie auch vor einem Notar auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Dann geht das Scheidungsverfahren noch schneller.
Zum Ablauf beraten wir Sie auch gerne telefonisch.
Ihre Fragen beantworten wir auch gerne per email.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen den Scheidungstermin wahrnehmen.

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