Fachanwaltskanzlei Beate Grauel
- Familienrechtskanzlei mit Empathie -
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Familienrecht

Familienrecht


Beate Grauel

Familienrecht

Kaum ein Rechtsgebiet wirkt so intensiv in das Privatleben der Menschen hinein, wie das Familienrecht .

Es ist kompliziert und umfangreich und fordert daher den beratenden Anwalt in besonderem Maße. Denn es gibt nicht den ausschließlich richtigen Rat. Die richtige Vorgehensweise ist immer von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Eine fundierte und hochqualifizierte Familienrechtsberatung und Vertretung kann weder durch Internetinformation noch gut gemeinten Rat im Freundes- oder Bekanntenkreis ersetzt werden. Briefe, die auf Basis solcher „Beratung“ besser nicht oder so nicht geschrieben worden wären, Erklärungen, die falsche Weichen gestellt haben, lassen sich selten ungeschehen machen. Mitunter vereiteln sie sogar das gewünschte Ergebnis.
Darum gilt: Je früher Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, um so besser lassen sich die Nachteile einer Trennung vermeiden.

Die Fülle familienrechtlicher Rechtsnormen und die zu beachtenden obergerichtlichen Entscheidungen, beherrscht ausschließlich der Fachanwalt für Familienrecht. Dafür verfügt dieser über jahrelange Berufserfahrung und hat eine ständige Weiterbildungsverpflichtung, ohne die er die Bezeichnung "Fachanwalt" nicht mehr führen darf.

Trennung

Ich berate Sie bei den anstehenden Fragen

 Scheidung und Folgesachen

Ich vertrete Sie vor Gericht in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Scheidung stehen
  • im Scheidungsverfahren
  • im Versorgungsausgleichsverfahren
  • im Wohnungszuweisungsverfahren
  • im Ehegattenunterhaltsverfahren
  • im Kindesunterhaltsverfahren
  • im Haushaltsteilungsverfahren
  • im Zugewinnausgleichsverfahren
  • im Gesamschuldner-Ausgleichsverfahren
  • im Gewaltenschutzverfahren

einvernehmliche Scheidung

Wenn sie sich mit ihrem Ehepartner über die Trennung und Scheidung einig sind. Wenn sie einvernehmlich alle Fragen zu Kindern, Haushalt, Unterhalt und Vermögen geregelt haben, sollten sie über eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt nachdenken und sich über die Möglichkeit einer online Scheidung  informieren.
Scheidung online

Kindschaftssachen

Ich unterstütze Sie bei allen Fragen, die Ihr Kind betreffen, gegenüber dem anderen Elternteil, dem Jugendamt und den Gerichten:
  • im Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsstreit
  • im Kindesumgangsverfahren
  • in Kindesunterhaltsverfahren

Kindesunterhalt

Zu den wichtigsten Regelungsbereichen gehört der Kindesunterhalt.

Wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, ist bei einer Trennung, egal ob verheiratet oder nicht verheiratet, immer eine Regelung zum Kindesunterhalt erforderlich.
Auch wenn sich der unterhaltsverpflichtete Elternteil freiwillig zur Unterhaltszahlung verpflichtet, ist es dennoch wichtig,  einen so genannten Unterhaltstitel zu haben, nicht nur für den versorgenden Elternteil, sondern auch für das Kind selbst. Denn wenn das Kind volljährig ist, kann es seine Ansprüche realisieren, ohne vor das Gericht ziehen zu müssen.
Die Höhe des Unterhalts orientiert sich am Bedarf des Kindes (dieser ermittelt sich aus den Einkommensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils). Zum Einkommen zählt das Erwerbseinkommen, Sozialleistungen, Steuererstattungen, Mieteinnahmen,  Einkünfte aus Kapital, etc; bereinigt durch berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten.
Hinzu kommen noch weitere Kriterien, die die Höhe des berücksichtigungsfähigen Einkommens des Unterhaltsverpflichteten beeinflussen.
Der Unterhalt ist aber nur zu zahlen, sofern der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist. (Hier sind eigene Einkünfte zu berücksichtigen)
Der Unterhaltsverpflichtete muss nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen.
Die Ermittlung des Unterhalts hängt daher von einer Reihe von Komponenten ab, die nur von einem spezialisierten Rechtsanwalt zutreffend ermittelt werden können.
Der Unterhalt kann nur für die Zukunft verlangt werden. Insofern verlieren Sie berechtigte Unterhaltsansprüche, solange Sie diese nicht geltend machen, unwiederbringlich.

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Kanzlei B. Grauel August-Bebel-Str.6 07639 Bad Klosterlausnitz 036601-91650
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